Neben dem Nominalzins, dem Zins, der für eine bestimmte Zeit mit dem Kreditgeber vereinbart wird gibt es auch noch einen anderen Zins, der bedeutend ist!

Gemeint sind hier Bereitstellungszinsen, die besonders bei Neubauvorhaben ins Gewicht fallen können. Diese werden fällig, wenn zwischen der Darlehenszusage und dem Abruf der Kreditmittel ein längerer Zeitraum liegt. Der Kreditgeber erhebt praktisch Gebühren für die Zeit, in dem er das Darlehen bereithält und dieses noch nicht abgerufen wird. Das ist insbesondere bei Bauvorhaben der Fall, da hier die Kredite normalerweise in Teilbeträgen nach Baufortschritt abgerufen werden.

Die meisten Institute berechnen 0,25% p. Mt., also 3% Zinsen pro Jahr. Da macht es dann einen Unterschied, ob diese Zinsen bereits nach 2 Monaten, 6 Monaten oder evtl. erst nach 12 Monaten anfallen. Hier lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich und man sollte gegenrechnen, was diese unterschiedlichen Fristen im speziellen Fall dann ausmachen.

Ihr Finanzierer aus Straelen

Hans – Peter Tophoven